Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen

Die europäische Maschinenverordnung "Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen" ist im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht und wird die aktuell gültige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ersetzen.

Die neue Maschinenverordnung tritt am zwanzigsten Tag nach Veröffentlichung, sprich am 19. Juli 2023 in Kraft und muss nach einer 42-monatigen Übergangsfrist ab dem 20. Januar 2027 per Stichtag angewendet werden. Allen Akteuren – wie zum Beispiel Hersteller, Importeure, Bevollmächtigte, Händler und Betreiber – bleibt Zeit, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Zum Stichtag indes gilt es die neuen Bestimmungen vollständig zu erfüllen.

NSBIV AG bietet Infoveranstaltungen über die wesentlichen Anforderungen der neuen Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen an. An diesen Infoveranstaltungen werden aufgezeigt, welche Massnahmen in der Praxis bereits jetzt umgesetzt werden können, um unvorhergesehene Herausforderungen ab dem 20. Januar 2027 zu vermeiden.  

Interpretationspapiere

In der Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen (EU-MaschV) werden einige neue Anforderungen an die Wirtschaftsakteure gestellt. Derzeit besteht weder ein Leitfaden zur Anwendung der neuen EU-MaschV noch sind zu allen Anforderungen harmonisierte Normen (Stand der Technik) verfügbar.

Deshalb stellt die NSBIV AG, Zertifizierungsstelle SIBE Schweiz den Wirtschaftsakteuren Interpretationspapiere zur Verfügung, die nach heutigem Stand von Wissen und Technik erstellt, laufend an die technische Entwicklung und die Erfahrungen aus dem Feld angepasst werden.

Die Interpretationspapiere haben keinen gesetzlichen Charakter, können aber als Stand der Technik Papiere verwendet werden, bis harmonisierte Normen oder ein Leitfaden die Anforderungen konkretisieren.

Bezeichnung Titel / Download Version Datum
IntPa-03.01 Wirtschaftsakteure 1.0 17.03.2025
IntPa-05.01 Testen von Sicherheitsfunktionen 1.0 19.03.2025
IntPa-12.01 Bereitstellen der installierten Software 1.0 19.03.2025
IntPa-04.01 Quellcode in Arbeit 26.02.2025
IntPa-07.01 Schutz gegen Korrumpierung in Arbeit 26.02.2025
IntPa-08.01 Notfallrettung von Personen in Arbeit 26.02.2025
IntPa-11.01 Marktbeobachtungspflichten in Arbeit 26.02.2025