
Schulungen
Wir bieten generische Schulungen in Form von CE-Seminaren, Workshops und Lehrgänge in folgenden Bereichen an:
- Infoveranstaltung über die neue Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen
- Maschinensicherheit nach neuer Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen (Modul 1)
- Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen nach EN ISO 13849-1/-2 (Modul 2)
- Inbetriebnahme von Maschinen (Modul 3)
- Risikobeurteilung nach EN ISO 12100:2010
- Maschinensicherheit nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
- Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz
- SiBe-Brandschutz
Im Dokument Flyer Schulungen 2025 finden Sie detaiilierte Informationen zu den Modulen, die individuell zur Verfügung stehen.
Dokumente
Infoveranstaltung
Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen
Erfahren Sie, was bei der neuen Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen zu beachten ist.
Die Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen legt neue Anforderungen für Hersteller und andere Wirtschaftsakteure fest, die gesetzlich verpflichtend sind. Ohne die Umsetzung dieser Anforderungen ist es verboten, Maschinen ab dem 20. Januar 2027 in Verkehr zu bringen oder diese Maschinen zu betreiben. Derzeit besteht weder ein Leitfaden zur Anwendung der Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen noch sind zu allen Anforderungen harmonisierte Normen verfügbar. Dies erschwert das Verständnis der Gründe für die neuen Anforderungen.
An der Infoveranstaltung werden wir Ihnen die wesentlichen Anforderungen der neuen Verordnung präsentieren und erläutern, welche Massnahmen in der Praxis bereits jetzt umgesetzt werden können, um unvorhergesehene Herausforderungen ab 20. Januar 2027 zu vermeiden.
In Bereichen, in denen die Anforderungen der Verordnung noch unklar sind, werden wir unsere Interpretationen präsentieren, die eine wertvolle Unterstützung für praxisnahe Ansätze und Empfehlungen bieten.
Termine 2025
Infoveranstaltung
Info 25-1: Donnerstag, 5. Juni 2025
Info 25-2: Dienstag, 26. August 2025
Info 25-3: Donnerstag, 23. Oktober 2025
Weitere Informationen
Die Infoveranstaltung dauert 1 Tag. Detaillierte Informationen finden Sie im nebenstehenden Flyer.
Dokumente
Modul 1: CE-Seminar in Maschinensicherheit
Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen / Risikobeurteilung EN ISO 12100:2010

Hersteller, Inverkehrbringer, Einführer wie auch Händler von Maschinen und dazugehörigen Produkten sind in der Schweiz sowie den EU-Ländern gesetzlich verpflichtet, ab dem 20. Januar 2027, die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen gemäss Anhang III der neuen Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen zu erfüllen.
Zum Nachweis der Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen, hat der Hersteller und/oder Inverkehrbringer ein Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen. Mit der EU-Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller, beziehungsweise Inverkehrbringer, dass die Maschine nach dem Stand der Technik gebaut ist und die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen gemäss Anhang III erfüllt.
Wir bringen Sie ans Ziel, Maschinen selbstständig und gesetzeskonform in Verkehr zu bringen. Bei bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie ein Diplom als zertifizierte CE-Fachfrau / zertifizierter CE-Fachmann durch NSBIV AG.
Termine 2025
Modul 1: 25-2
Modul 1.1: Donnerstag, 8. Mai 2025
Modul 1.2: Donnerstag, 15. Mai 2025
Modul 1.3: Donnerstag, 22. Mai 2025
Modul 1: 25-3
Modul 1.1: Dienstag, 4. November 2025
Modul 1.2: Dienstag, 11. November 2025
Modul 1.3: Dienstag, 18. November 2025
Modul 1: 25-4
Modul 1.1: Donnerstag, 13. November 2025
Modul 1.2: Donnerstag, 20. November 2025
Modul 1.3: Donnerstag, 27. November 2025
Weitere Informationen
Das Modul 1: CE-Seminar in Maschinensicherheit besteht aus den Modulen 1.1, 1.2 und 1.3 und dauert drei Tage. Detaillierte Informationen finden sie im nebenstehenden Flyer.
Dokumente
Modul 2 - Gestaltung und Nachweis von Sicherheitsfunktionen
EN ISO 13849-1:2023 - Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen - Teil 1: Allgemeine Gestaltungsleitsätze

Hersteller oder Inverkehrbringer von Maschinen sind in der Schweiz sowie den EU-Ländern gesetzlich verpflichtet, die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Richtlinie 2006/42/EG sowie künftig der Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen zu erfüllen. Insbesondere gilt:
„Steuerungen müssen so ausgelegt und beschaffen sein, dass…
- ein Defekt der Hardware oder der Software der Steuerung nicht zu Gefährdungssituationen führt;
- Fehler in der Logik des Steuerkreises nicht zu Gefährdungssituationen führen…“
Harmonisierte Normen wie die EN ISO 13849-1 helfen bei der Umsetzung dieser gesetzlichen Anforderungen. Der beschriebene Prozess in den Normen verlangt jedoch sehr umfangreiche Abschätzungen, welche in der Praxis vereinfacht werden können.
Wir zeigen Ihnen auf, welche Grössen in der Norm entscheidend und welche irrelevant sind, damit Sie mit wenig Aufwand den Nachweis der Sicherheitsfunktionen erbringen können.
Termine 2025
Modul 2: 25-1
Modul 2.1: Dienstag, 27. Mai 2025
Modul 2.2: Dienstag, 3. Juni 2025
Modul 2: 25-2
Modul 2.1: Dienstag, 2. Dezember 2025
Modul 2.2: Dienstag, 9. Dezember 2025
Weitere Informationen
An der 2 tägigen Schulung wird der Prozess von Sicherheitsfunktionen von der Risikobeurteilung - Risikominderung - Gestaltung - Verifikation bis zur Validierung geschult. Jeder Schritt im Prozess von Sicherheitsfunktionen wird in der Theorie und an Praxisbeispielen bearbeitet.
Dokumente
Modul 3: Inbetriebnahme von Maschinen
EN ISO 13849-2:2012 - Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen - Teil 2: Validierung

Maschinen, insbesondere auch Gesamtanlagen (verkettete Maschinen), werden in Bezug auf die Funktionen und verschiedenen Betriebsarten zunehmend komplexer. Damit steigt auch die Anzahl an Sicherheitsfunktionen, welche die Steuerung der Maschine oder Gesamtanlage zu verarbeiten hat.
Frei programmierbare Sicherheitssteuerungen (SRP/CS), die mit zusätzlichen Sicherheitselementen erweitert werden können, eignen sich dazu am besten. Die Sicherheitsfunktionen sind nach der Programmierung sorgfältig zu prüfen. Aufgrund der Anzahl an Varianten von Sicherheitsfunktionen, der hohen Komplexität der Maschine oder Gesamtanlage und nicht zuletzt auch aus zeitlichen Gründen, werden die Sicherheitsfunktionen häufig nicht umfassend geprüft, wie nachfolgendes Beispiel zeigt.

Die obige Validierung ist nicht ausreichend! In den meisten Fällen ist weder ein strukturiertes Vorgehen bei Inbetriebnahmen noch eine nachvollziehbare Dokumentation der Überprüfung von Sicherheitsfunktionen vorhanden.
Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie den Nachweis der Verifikationen und Validierung von sicherheitsbezogenen Teilen von Steuerungen effizient, gesetzeskonform und strukturiert erbringen können.
Schulungen 2025
Modul 3: 25-1
Modul 3.1 Dienstag, 24. Juni 2025
Modul 3: 25-2
Modul 3.1 Dienstag, 16. Dezember 2025