
Schulungen
Wir bieten Schulungen, CE-Seminare, Workshops und Lehrgänge in folgenden Bereichen an:
- Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz
- Maschinensicherheit nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
- Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen nach EN ISO 13849-1/-2
- Risikobeurteilung nach EN ISO 12100:2020
- SiBe-Brandschutz
Im Dokument Schulungen 2022 finden Sie eine Übersicht unserer aktuellen Schulungsangebote.
Gerne führen wir bei Ihnen im Unternehmen auch individuelle und praxisbezogene Schulungen durch. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Dokumente
CE-Seminar in Maschinensicherheit mit Abschluss als
Zertifizierte CE-Fachfrau / Zertifizierter CE-Fachmann
Hersteller oder Inverkehrbringer von Maschinen sind in der Schweiz sowie den EU-Ländern gesetzlich verpflichtet, die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Richtlinie 2006/42/EG zu erfüllen. Als Bestätigung dafür ist für die Maschine eine EG-Konformitätserklärung auszustellen. Der Hersteller bez. der Inverkehrbringer bestätigt mit der EG-Konformitätserklärung, dass die Maschine nach dem Stand der Technik gebaut ist und die grundlegenden Sicherheitsanforderungen erfüllt.
Termine 2022
CE-Seminar XXII:
Modul 1: Dienstag, 08. November 2022
Modul 2: Donnerstag, 17. November 2022
Modul 3: Dienstag, 22. November 2022
CE-Seminar XXIII:
Modul 1: Dienstag, 15. November 2022
Modul 2: Donnerstag, 24. November 2022
Modul 3: Dienstag, 29. November 2022
Termine 2023
CE-Seminar XXIV:
Modul 1: Donnerstag, 09. März 2023
Modul 2: Donnerstag, 16. März 2023
Modul 3: Donnerstag, 23. März 2023
CE-Seminar XXV:
Modul 1: Dienstag, 21. März 2023
Modul 2: Dienstag, 28. März 2023
Modul 3: Dienstag, 04. April 2023
CE-Seminar XXVI:
Modul 1: Dienstag, 07. November 2023
Modul 2: Donnerstag, 16. November 2023
Modul 3: Dienstag, 21. November 2023
Weitere Informationen
Das CE-Seminar ist in drei Modulen aufgebaut und dauert 3 Tage. Die genauen Informationen über das CE-Seminar finden sie im nebenstehenden Flyer.
Dokumente
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CE-Seminar Flyer 2022/2023 906 KB
Praxis Workshop EN ISO 13849-1/-2
Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen
Hersteller oder Inverkehrbringer von Maschinen sind in der Schweiz sowie den EU-Ländern gesetzlich verpflichtet, die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Richtlinie 2006/42/EG zu erfüllen. Insbesondere gilt nach Richtlinie 2006/42/EG Anhang I, Pkt. 1.2.1:
„Steuerungen sind so zu konzipieren und zu bauen, dass es nicht zu Gefährdungssituationen kommt. Insbesondere müssen sie so ausgelegt und beschaffen sein, dass
▪ sie den zu erwartenden Betriebsbeanspruchungen und Fremdeinflüssen standhalten;
▪ ein Defekt der Hardware oder der Software der Steuerung nicht zu Gefährdungssituationen führt;
▪ Fehler in der Logik des Steuerkreises nicht zu Gefährdungssituationen führen;
▪ vernünftigerweise vorhersehbare Bedienungsfehler nicht zu Gefährdungssituationen führen.“
Harmonisierte Normen wie die EN ISO 13849-1 helfen bei der Umsetzung von diesen gesetzlichen Anforderungen. Der beschriebene Prozess in den Normen verlangt jedoch sehr umfangreiche Abschätzungen, welche in der Praxis vereinfacht werden können.
Wir zeigen Ihnen auf, welche Grössen in der Norm entscheidend und welche irrelevant sind, damit Sie mit wenig Aufwand den Nachweis der sicherheitsbezogenen Teile von Steuerungen erbringen können.
Termine 2022
Termin Workshop X:
Tag 1: Donnerstag, 1. Dezember 2022
Tag 2: Dienstag, 13. Dezember 2022
Weitere Informationen
Im 2-tägigen Praxis Workshop wird der Prozess von Sicherheitsfunktionen von der Risikobeurteilung - Risikominderung - Gestaltung - Verifikation bis zur Validierung geschult. Jeder Schritt im Prozess von Sicherheitsfunktionen wird in der Theorie und an einem Praxisbeispiel in der Gruppe bearbeitet.
Dokumente
Workshop Risikobeurteilung EN ISO 12100:2010
nach Methode Zertifizierungsstelle SIBE Schweiz
Der Hersteller einer Maschine hat dafür zu sorgen, dass gemäss Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang I eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden. Als europäische, akkreditierte Zertifizierungsstelle SIBE Schweiz haben wir spezifisches Fachwissen und langjährige Erfahrungen in der Anwendung der Risikobeurteilung.
Termine 2022
Workshop RB-III:
Donnerstag, 3. November 2022
Weitere Informationen
Theorievermittlung mit Praxisbeispielen. Gemeinsames Erarbeiten einer Risikobeurteilung für eine Maschine. Die Anzahl der Teilnehmer/innen ist beschränkt, damit jeder Teilnehmer optimal profitieren kann.
Dokumente
Beschaffung technischer Anlagen, Geräte und Maschinen
Gewährleistung der Sicherheit und Gesetzeskonformität
Als Arbeitgeber und Betreiber ist man verpflichtet nur Arbeitsmittel einzusetzen, welche die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährden. Diese Anforderung gilt insbesondere dann als erfüllt, wenn die Anlagen, Geräte oder Maschinen für die Anwendung geeignet und zulässig sind und die notwendigen Betriebsanleitungen und Sicherheitsnachweise der Hersteller vorliegen.
Das CE-Zeichen, welches der Hersteller selber anbringt, ist leider kein Garant für die Sicherheit.
Termine 2022
Schulung 22-2:
Donnerstag, 15. Dezember 2022
Weitere Informationen
In dieser Schulung erlangen die Teilnehmer die Kenntnisse, wie gesetzeskonforme Anlagen und Maschinen beschafft werden können, um Probleme bei der Inbetriebnahme und nachträgliche Aufwendungen zu vermeiden.
Dokumente
Praxisorientierte Schulung
Sicherheitsbeauftragte Brandschutz (SiBe-Brandschutz)
Als SiBe Brandschutz den betrieblichen und organisatorischen Brandschutz sicherstellen – bei Umbauten und fachspezifischen Fragen in Zusammenarbeit mit einem Brandschutzspezialisten.
Die Teilnehmer sollen die Kompetenzen erlangen, um die grundsätzlichen Aufgaben vom SiBe Brandschutz wahrnehmen zu können. Sie stellen die Ausbildung des Personals, die Sicherheitsorganisation, die Instandhaltung, die brandschutztechnische Ordnung, die Brandsicherheit bei Umbauten oder Umnutzungen und das Nachführen der Revisionsunterlagen sicher.
Für die Planung und Ausführung von Neu- und Umbauten sollen lediglich die Grundkenntnisse vermittelt werden, um die Brandsicherheit in der Bauphase zu gewährleisten, relevante Änderungen (Brandabschnitte, -schottungen, Fluchtwege, usw.) zu erkennen und die Zusammenarbeit mit einem Brandschutzspezialisten zu ermöglichen.
Weitere Informationen
Die praxisorientierte Schulung dauert 1 Tag. Nähere Informationen finden Sie im Flyer.
Termine 2022 / 2023
Schulung I
Donnerstag, 10. November 2022
Schulung II
Donnerstag, 9. März 2023
Dokumente
SSI-Seminar Maschinensicherheit auch im 2022
ARTE Konferenzhotel, Riggenbachstrasse 10, 4600 Olten
Hersteller und / oder Inverkehrbringer von Maschinen sind in der Schweiz sowie den EU-Ländern gesetzlich verpflichtet, die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zu erfüllen. Als Hersteller und / oder Inverkehrbringer wird mit der EG-Konformitätserklärung bestätigt, dass die Maschine oder Anlage nach dem Stand der Technik konstruiert und gebaut ist und die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllt sind. Auch als Betreiber von Maschinen sind gesetzliche Pflichten zu erfüllen. Wir zeigen Ihnen die wesentlichen Unterschiede zwischen Hersteller und Betreiber von Maschinen.
Am Seminar lernen Sie die gesetzlichen Grundlagen und Pflichten als Hersteller und / oder Inverkehrbringer von Maschinen kennen. Ihnen wird vermittelt, welche Unterlagen Sie im Konformitätsbewertungsverfahren nach den Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zu erstellen haben, um eine Maschine oder unvollständige Maschine gesetzeskonform in Verkehr zu bringen. Im Weiteren werden einige harmonisierte Normen vorgestellt, unter anderem die EN ISO 12100:2010, welche die grundsätzliche Methodologie für die Risikobeurteilung festlegt, um sichere Maschinen zu konstruieren.
Neben der EG-Konformitätserklärung ist dem Kunden auch eine Betriebsanleitung der Maschine mitzuliefern. Ihnen wird vermittelt, welche Unterlagen Sie im Konformitätsbewertungsverfahren nach den Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zu erstellen haben, um eine Maschine gesetzeskonform in Verkehr zu bringen. Sie erfahren von uns, welche gesetzlichen Mindestanforderungen bei der Erstellung von Betriebsanleitungen gelten und welche empfohlenen Normen beigezogen werden können.
Die beiden Gastreferate geben einen Einblick, wie unter der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (PED) und Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) mit der Fragestellung beziehungsweise dem Begriff der "Gesamtanlage" umzugehen ist. Vielfach ist in der Praxis - insbesondere bei "Mischanlagen" mit Druckgeräten und Maschinen - unklar, wer die Verantwortung als Hersteller einer Gesamtanlage oder wesentlich veränderten Maschine trägt. Wir zeigen Ihnen welche Möglichkeiten sich bieten, um solche Projekte gesetzeskonform umzusetzen.
Im abschliessenden Teil des Seminars gehen wir auf konkrete Praxisbeispiele ein und fassen die wesentlichen Punkte des Tages zusammen.
Termin SSI-Seminar:
Dienstag, 20. September 2022, ARTE Konferenzhotel in Olten
Der Flyer für das SSI-Seminar in Maschinensicherheit wird bald zur Verfügung stehen.
SSI-Praxis Seminar operated by SAVE AG
Fachliche Träger:
SSI-Schweizerische Vereinigung unabhängiger Sicherheitsingenieure und-berater