Hersteller von Maschinen

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Hersteller und/oder Inverkehrbringer von Maschinen sind in der Schweiz sowie den EU-Ländern gesetzlich verpflichtet, die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zu erfüllen. 

Zum Nachweis der Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie hat der Hersteller und/oder Invehrkehrbringer ein Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen. 

Wir kontrollieren alle notwendigen technischen Unterlagen im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens auf Vollständigkeit und Plausibilität unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben der Maschinenrichtlinie.