Überprüfung kraftbetätigter Tore und Türen
Kraftbetätigte Tore und Türen fallen in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL). Der Hersteller hat vor dem Inverkehrbringen sicher zu stellen, dass die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der MRL, Anhang I erfüllt werden.
Gebäudeeigentümer von öffentlichen Einrichtungen tragen gemäss Obligationenrecht (OR) Artikel 58 die Verantwortung über kraftbetätigte Tore und Türen. Bei Unfällen, infolge fehlender Nutzungssicherheit, kann die Haftung für Schäden am Gebäudeeigentümer angelastet werden.
Nutzungssicherheit für kraftbetätigte Tore
gemäss Norm EN 12453
Diese Europäische Norm legt die Leistungsanforderungen hinsichtlich der Nutzungssicherheit für alle Arten von kraftbetätigten Toren, Türen und Schranken fest, die für den Einbau in Zugangsbereichen von Personen vorgesehen sind.
Unter anderem geht es um den Nachweis der zulässigen dynamischen Kräfte zwischen Schilesskanten und Gegenschliesskanten.
NSBIV AG verfügt über die notwendigen Fachkenntnisse und ein kalibriertes Türkraftmessgerät, um die Einhaltung der maximal zulässigen, dynamischen Kräfte zu messen und die Resultate in einem Prüfprotokoll zu dokumentieren.