Anwendungszeitpunkt
Die neue Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen tritt am zwanzigsten Tag nach Veröffentlichung, sprich am 19. Juli 2023 in Kraft und muss nach einer 42-monatigen Übergangsfrist ab dem 20. Januar 2027 per Stichtag angewendet werden.
Allen Akteuren – wie zum Beispiel Hersteller, Importeure, Bevollmächtigte, Händler, Betreiber – bleibt Zeit, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Zum Stichtag indes gilt es die neuen Bestimmungen vollständig zu erfüllen.
Bis zum 19. Januar 2027 ist noch die aktuelle Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gültig und anzuwenden.
Anwendungsbereich
Die neue Maschinenverordnung umfasst ausdrücklich Maschinen, dazugehörige Produkte sowie unvollständige Maschinen.
Neue Nummerierung der Anhänge
Die neue Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen hat die Anhänge umgestellt. Die bekannten Themen bleiben aber geregelt. Mit der Tabelle "Übersicht der Anhänge" zeigen wir die Änderungen gegenüber der aktuell noch gültigen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.