Infoveranstaltung Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen - 2025/2026

Erfahren Sie, was bei der neuen Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen zu beachten ist.
Die Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen (EU-MaschV) legt neue Anforderungen für Hersteller und andere Wirtschaftsakteure fest, die gesetzlich verpflichtend sind. Ohne die Umsetzung dieser Anforderungen ist es verboten, Maschinen ab dem 20. Januar 2027 in Verkehr zu bringen oder diese Maschinen zu betreiben. Derzeit besteht weder ein Leitfaden zur Anwendung der Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen noch sind zu allen Anforderungen harmonisierte Normen verfügbar. Dies erschwert das Verständnis der Gründe für die neuen Anforderungen.

An der Infoveranstaltung werden wir Ihnen die Neuerungen der EU-MaschV gegenüber der aktuellen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) präsentieren und erläutern, welche Massnahmen in der Praxis bereits jetzt umgesetzt werden können, um unvorhergesehene Herausforderungen ab dem 20. Januar 2027 zu vermeiden.

In Bereichen, in denen die Anforderungen der Verordnung noch unklar sind, werden wir unsere Interpretationspapiere präsentieren, die eine wertvolle Unterstützung für praxisnahe Ansätze und Empfehlungen bieten.

Inhalte der Infoveranstaltung
▪    Beginn der Anwendung, Termine und Korrekturen
▪    Übersicht und Aufbau der EU-MaschV, Anwendungsbereich, Konformitätsbewertungsverfahren
▪    Begrifflichkeiten, Wirtschaftsakteure, harmonisierte Normen, Leitfaden und Interpretationspapiere NSBIV AG

▪    Neue Anforderungen
Schutz der Umwelt │ Testen von Sicherheitsfunktionen │ Softwareversionen auslesen │ Quellcode │ Maschinelles Lernen (KI) │ Schutz gegen Korrumpierung │ Notfallrettung │ Anforderung für Maschinen zum Ausbringen von Pflanzenschutzmittel │ Zusätzliche Anforderungen für bewegliche Maschinen

▪    Formelle Änderungen
Betriebsanleitung in digitaler Form │ Inhalte der Montageanleitung │ Aufbau und Inhalte der EU-Konformitätserklärung und EU-Einbauerklärung │ Sprachen der Erklärungen │ EU-Erklärung oder EU-Einbauerklärung für unvollständige Maschinen │ CE-Kennzeichnung nach Verordnung (EG) Nr. 765/2008

▪    Marktbeobachtungspflichten, Verantwortung der Wirtschaftsakteure, Beispiele der Umsetzung
▪    Wesentliche Veränderungen an Maschinen und Gesamtanlagen, mit Beispielen
▪    Zertifizierung von Maschinen gemäss Anhang I, neuer Teil A und B, Übergangsfrist zertifizierter Maschinen

Nutzen für die Teilnehmenden
Die Teilnehmenden kennen die wichtigsten Neuerungen und Änderungen gegenüber der aktuellen MRL und erfahren, wie und in welchem Umfang die technischen Unterlagen auf die Anforderungen der EU-MaschV anzupassen sind, damit ein reibungsloser Übergang von der MRL zur EU-MaschV gelingt. Sie werden in der Lage sein, Maschinen sowie dazugehörige Produkte ab dem 20. Januar 2027 gesetzeskonform in Verkehr zu bringen.

Zielpublikum
Hersteller, Konstrukteure, Ingenieure, Inverkehrbringer von Maschinen und Anlagen, Einführer oder Händler von Maschinen, dazugehörige Produkte und unvollständigen Maschinen sowie Interessierte, die sich ein Fachwissen rund um die neue Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen aneignen wollen.

Kundenspezifische Veranstaltung
Selbstverständlich können wir die Infoveranstaltung auch bei Ihnen vor Ort durchführen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, damit wir Ihnen ein kundenspezifisches Angebot unterbreiten können.

Termine 2026

Info 26-1: Donnerstag, 26. März 2026
Info 26-2: Donnerstag, 18. Juni 2026
Info 26-3: Dienstag, 10. November 2026
Info 26-4: Donnerstag, 3. Dezember 2026