Brandschutz

Auf der Grundlage der VKF Brandschutznorm wird eine wirkungsvolle Qualitätssicherung im Brandschutz über den gesamten Lebenszyklus von Bauten und Anlagen gefordert.

Verantwortung von Eigentümer- und Nutzerschaft:
Eigentümer- und Nutzerschaft von Bauten und Anlagen müssen in Eigenverantwortung dafür sorgen, dass die Sicherheit von Personen und Sachen gewährleistet ist (VKF-Richtlinie 12.15). Dies ist eine grosse Herausforderung für die Verantwortlichen sowie für die Brandsicherheit von entscheidender Bedeutung.

Qualitätssicherung Brandschutz (QSS):
Es ist in den Vorschriften (VKF-Richtlinie 11-15) gefordert, dass die Qualität von Neu- oder Umbauten von Planung bis hin zur Abnahme überprüft und dokumentiert werden. Dies muss durch einen QS-Verantwortlichen Brandschutz mit der entsprechenden Anerkennung erfolgen. Wir verfügen über die notwendigen Ausbildungen und das Fachwissen für die Qualitätssicherung QSS 1 und QSS 2.

Brandschutzpläne, -konzepte:
Bei Neu-, Umbauten oder Nutzungsänderungen müssen die Schutzziele und die Sicherheit Brandschutz erfüllt und erhalten bleiben. Dies wird erreicht durch eine wirtschaftliche Kombination von baulichen-, technischen- und organisatorischen Massnahmen. Wir beraten Sie diesbezüglich und erstellen die Brandschutzpläne oder -konzepte.

Wir unterstützen Eigentümer- und Nutzerschaft in folgenden Themen:
- Aufbau und Erhalt von einem spezifischen Sicherheitskonzept
- Wir übernehmen Teilaufgaben des SiBe-Brandschutz
- Wir bilden Ihre Mitarbeitenden und Ihren SiBe-Brandschutz aus
- Wir Klären Fragen als Spezialisten Brandschutz ab
- Kontakt und Vermittlung zu Brandschutzbehörden
- Durchführen von Kontrollen um die Sicherheit zu gewährleisten
- Erstellen von Flucht- und Rettungswegplänen