Sicherheitsbeurteilung von Maschinen und Anlagen

Als Arbeitgeber dürfen Sie laut Gesetz* nur Arbeitsmittel (Maschinen und Anlagen) einsetzen, die bei bestimmungsgemässer Verwendung und bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährden. Keine einfache Aufgabe!

Wir unterstützen Sie sowohl bei der Sicherheitsbeurteilung von bestehenden wie auch bei neu eingekauften oder veränderten Maschinen.

Die Sicherheitsbeurteilung umfasst folgende Schritte:
▪ Überprüfung der vorhandenen Dokumente (u.a. EG-Konformitätserklärung, Betriebsanleitung, Elektro- Pneumatik- und Hydraulikschema)
▪ Sicherheitsbeurteilung der Maschine in allen Betriebsarten auf Einhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen.
▪ Ausarbeitung von Empfehlungen für angemessene, sicherheitstechnische Verbesserungsmassnahmen.

Ihr Nutzen:
▪ Bei der Beschaffung von neuen Maschinen wird überprüft, ob der Hersteller eine Maschine nach Stand der Technik ausliefert.
  Bei Abweichungen hat dieser Nachrüstungen unentgeltlich auszuführen.
▪ Bei bestehenden Anlagen kann mit der Beurteilung und der Umsetzung der durch den externen Spezialisten empfohlenen Massnahmen
  das Umfallrisiko gesenkt werden.
▪ Bei Änderungen stellen wir fest, ob es sich um eine „wesentlichen Änderung“ handelt und unterstützen Sie
  in der Umsetzung des angemessenen Verfahrens.


* Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV, SR 832.30)

3. Kapitel: Sicherheitsanforderungen
2. Abschnitt: Arbeitsmittel

Art. 24  Grundsatz
In den Betrieben nach dieser Verordnung dürfen nur Arbeitsmittel eingesetzt werden, die bei ihrer bestimmungsgemässen Verwendung und bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährden.