Überprüfung von Kinderspielplätzen

Gebäudeeigentümer tragen gemäss Obligationenrecht (OR) Artikel 58 die Verantwortung über Kinderspielplätze. Bei Unfällen, infolge fehlerhafter Spielgeräte oder mangelhaftem Unterhalt, kann die Haftung für Schäden am Gebäudeeigentümer angelastet werden.

Die Inspektion und Wartung der Kinderspielplätze und Geräteteile haben nach den Angaben der Betriebsanleitung (Hersteller) zu erfolgen. Die jährliche Hauptinspektion wird zur Feststellung des allgemeinen betriebssicheren Zustandes vorgenommen.

Jährliche Hauptinspektion gemäss Norm SN EN 1176

SN EN 1176-7: Spielplatzgeräte und Spielplatzböden - Teil 7
Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb.

Die Inspektion der Kinderspielplätze ist von einer sachkundigen Person vorzunehmen und zu dokumentieren. NSBIV AG verfügt über die notwendige Fachkenntnisse, um die Inspektionen durchzuführen und daraus resultierende Massnahmen anzuordnen.

Als Prüfzertifikat erstellt Firma NSBIV AG eine Prüfplakette, die am Spielgerät anzubringen ist.