Wesentliche Änderungen an Maschinen

Die Maschinenrichtlinie MRL 2006/42/EG regelt das erstmalige Inverkehrbringen von Maschinen. Maschinen im Sinne der MRL sind: Neue Maschinen, zu Prozesslinien verkettete Maschinen, wesentlich veränderte bestehende Maschinen, aus Nicht-EU-Ländern importierte neue oder gebrauchte Maschinen.

Für ausnahmslos alle von einem Arbeitgeber betriebenen Maschinen gelten die Anforderungen an sichere Arbeitsplätze (UVG, VUV, EKAS Richtlinien 6508/6512).Werden Maschine so verändert, dass die Änderung für die Funktion der Maschine von Bedeutung ist, spricht man von einer "wesentlichen Änderung". Dann gilt die Maschine als neu. Vor der Inbetriebnahme muss somit ein Konformitätsbewertungsverfahren nach MRL durchgeführt werden.SIBE Schweiz als in der Schweiz akkreditierte und in der EU notifizierte Zertifizierungsstelle inter­pretiert und handhabt den Begriff "wesentliche Änderung" wie in den folgenden Kapiteln dargelegt.

Die Kriterien für wesentliche Änderungen an Maschinen finden Sie im Fachartikel....