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Am 1. Juli 2010 wurde in der Schweiz das neue
Produktsicherheitsgesetz eingeführt. Die Schweiz hat sich damit an die
europäische Rechtsordnung angeglichen.
Wir zeigen Ihnen auf, welches Ziel dieses Gesetz
verfolgt und welche Pflichten Sie als Hersteller erfüllen müssen.
Richten Sie Ihre Anfrage betreffend einer Schulung an
nsbiv@sibe.ch |