Beratung von Einzelbetrieben und Branchen bezüglich Sicherheitstechnik, Verfahren und Organisation
Wir bieten Ihnen die Voraussetzung, die gesetzlichen Forderungen der ASA-Beizugspflicht nach der EKAS Richtlinie 6508 zu erfüllen
ASA-Richtlinie 6508 über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit